Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.
Baden-Württemberg

Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg

Artikel 1 des Gesetzes vom 03.07.2007 (GBl. S. 293), in Kraft getreten am 01.10.2007

zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.01.2025 (GBl. S. 8) m.W.v. 07.02.2025

§ 1Anwendungsbereich

§ 2Allgemeines

§ 3Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde

§ 4Zustellung durch die Post mittels Einschreiben

§ 5Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis

§ 5aElektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste

§ 6Zustellung an gesetzliche Vertreter

§ 7Zustellung an Bevollmächtigte

§ 8Zustellung an mehrere Beteiligte

§ 9Heilung von Zustellungsmängeln

§ 10Zustellung im Ausland

§ 11Öffentliche Zustellung

§ 12Zustellungsverfahren der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Notariate sowie der übrigen Behörden der Justizverwaltung

§ 13Verwaltungsvorschriften

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht